FAQ’s zu Falschparkern auf Privatgrundstücken – Abschleppdienst

BESITZSTÖRUNG ! Was kann man dagegen machen ? Ich habe ein Privatparkplatz gemietet, da in unserer Gegend kaum Parkplätze frei sind! Leider stellt sich ständig jemand aus der Nachbarschaft auf mein Autoabstellplatz. Auch wenn das oft nur für 10 Minuten ist, geht mir das allmählich auf die Nerven. Das Schild „Privatparkplatz“ scheint den Fahrer nicht zu stören. Ihnen reicht es jetzt, und Sie wollen dagegen etwas tun?

Abschleppdienst Wien Pauk - LKW für Pannehilfe und Autotransporte - 24 Stunden Service 01/93900 - Assistance Leistungen
Abschleppdienst Wien Pauk – LKW – 24 Stunden Service 01/93900

Sie können den Falschparker abschleppen lassen in Wien und mit einer Besitzstörungsklage gegen Ihn vorgehen. Die Besitzstörungsklage müssen Sie aber innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung beim Bezirksgericht eingebracht haben. Wenn Sie den Fahrzeughalter nicht kennen, müssten Sie von der Zulassungsbehörde die Halterdaten anfragen lassen. Im Gerichtsverfahren ist es Ihre Aufgabe, zu beweisen, dass der Beklagte Ihren Besitz auf dem Privatparkplatz gestört hat. Es empfiehlt sich, dafür Fotos vom Fahrzeug zu machen, während es unberechtigt auf Ihrem Parkplatz abgestellt ist. Die Kosten für das Verfahren muss der tragen, der es verliert. Sie könnten den Falschparker auch abschleppen lassen. Die Kosten, die Ihnen dadurch notwendigerweise entstehen, können Sie dann als Schadenersatzforderung vom Fahrzeuginhaber einfordern!

Steht ein Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz Verstellt Ihnen jemand die Zufahrt?

Dann hilft Ihnen Abschleppdienst PAUK gerne gerne weiter. Rufen Sie uns unter 01/93900 einfach unverbindlich an.

Handelt es sich um einen Privatparkplatz auf dem Privatgrundstück oder einen anderweitig Ihnen zugewiesenen und kenntlich gemachten Parkplatz, haben Sie das Recht gegen den Falschparker vorzugehen, sofern Ihnen durch den Falschparker ein unwiederbringlicher Schaden droht.

Wann wird ein Auto in Wien abgeschleppt?

Es gelten unterschiedliche Regelungen für Falschparker auf Privatgrundstücken und öffentlichen Verkehrsflächen. Auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt immer die Straßenverkehrsordnung. Privatparkplatzbesitzer können einen Abschleppdienst beauftragen, um ein Fahrzeug von Ihrem Parkplatz entfernen zu lassen. Die Beseitigung eines Falschparkers auf einem Privatparkplatz ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das Team von Abschleppdienst PAUK berät Sie gerne.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen wird Ihr Fahrzeug im Regelfall abgeschleppt, wenn es so geparkt wurde, dass es den Verkehr beeinträchtigt, oder wenn es kein Kennzeichen hat. Ob Ihr Fahrzeug von einer öffentlichen Verkehrsfläche abgeschleppt wurde, erfahren Sie unter der Telefonnummer +43 1 76043.  

Abzuholen wäre Ihr Fahrzeug in der Jedletzbergerstraße 1, 1110 Wien. Fahrzeuge mit Kennzeichen, FalschparkerInnen können Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr das Fahrzeug abholen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr (werktags) abgeholt werden. Folgende Unterlagen sind bei der Abholung notwendig: 

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein oder Typenschein
  • Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Bei der Abholung am Abstellplatz müssen Sie sowohl die Kosten für die Abschleppung und Verwahrung des Fahrzeugs als auch die Kosten der Verwaltungsstrafe, beziehungsweise Polizeistrafe, bei Falschparken bezahlen. Sie können laut MA48 in bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte zahlen.